Plankenfels - ein feines Stück Fränkische Schweiz

Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,

der Internetauftritt der Gemeinde Plankenfels ist in vielen Bereichen nicht mehr auf dem neusten Stand und wird auch nicht mehr überarbeitet, da eine neue Homepage in Verbindung mit der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld erstellt wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis – vielen Dank.


Die Bekanntmachung und die Dokumente zur Markterkundung finden sie hier.

 

 

7. Hilfsaktion Ukraine

Die Gemeinde Plankenfels wird auch weiterhin humanitäre Hilfe für die Ukraine leisten.

Die Gemeinde Gemeinde Plankenfels muss in Kürze dem Landgericht eine Vorschlagsliste der Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt vorlegen.

Die Bekanntmachungen der Gemeinde Plankenfels für eine Bauleitplanung am Plankenstein und Großer Schlot können Sie hier abrufen:

Landratsamt Bayreuth
FB 43-6451/1/25

Vollzug der Wassergesetze;
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Wiesent (Gewässer II. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Plankenfels, Stadt Hollfeld und Stadt Waischenfeld,
Fluss-km 40,200 bis 64,800)

Öffnungszeiten Gemeinde Plankenfels

Die Gemeinde Plankenfels ist zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da (telefonisch und mit Terminvereinbarung).

Während Ihres Aufenthaltes in der Gemeindekanzlei werden Sie gebeten, eine FFP2-Maske zu tragen sowie 1,5 Meter Abstand einzuhalten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Kleiner Rückblick zur Historische Wanderung auf der Via Imperialis zum großen Sommerpicknick

Rund 370 Haushalte in Plankenfels können jetzt schneller im Internet surfen. Im neuen Netz sind Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich.

Im Mai 2018 wurde der neue Spielplatz in der Plankenfelser Dorfmitte (Bayreuther Straße) fertig gestellt und eröffnet.

Am 29.04.2018 wurde die neue Kinderkrippe (Baukosten 300.000 €) mit einem Festgottesdienst in der Kirche St. Heinrich mit Pfarrer Bernhard Simon sowie einem anschließenden Festumzug zum neuen Gebäude feierlich eingeweiht.

Der Grüngutcontainer sowie der Papier- und Altkleidercontainer bleiben trotz Schließung des Recyclinghofes auf diesem Gelände bestehen und sind jederzeit frei zugänglich. Die Gemeinde Plankenfels bittet darum, die Container nur für die entsprechenden Abfälle zu nutzen, für die sie vorgesehen sind.

Mit der Einführung der „Gelben Tonne“ zum 01.01.2018 wurde auch der Betrieb an den Wertstoffhöhen im Landkreis Bayreuth so auch in Plankenfels in der bisherigen Form eingestellt. Dennoch verbleiben für die Gemeinden im Landkreis noch Aufgaben im Zusammenhang mit den verbleibenden Wertstoffsammlungen (Altglas, Altkleider sowie dem Grüngutcontainer).

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

Der Anbau an die bestehende KiTa St. Kunigund ist fast fertig - es sind noch ein paar Restarbeiten im Außenbereich zu erledigen.

Die Gelbe Tonne wird im Landkreis eingeführt – dadurch wird der Recyclinhof überflüssig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Plankenfels hat in seiner Sitzung am 24.07.2017 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung

Ein gelungenes Fest - vielen dank an die zahlreichen Besucher, die Mitwirkenden und an die fleißigen Helfer, die eine traumhafte Feier erst möglich machen!

B E K A N N T M A C H U N G

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Plankenstein“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1180 der Gemarkung Plankenfels, „Pfarrleite“, am Plankensteiner Weg, nördlich der Hausnummer 36 in der Gemeinde Plankenfels, Landkreis Bayreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Plankenfels hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein allgemeines Wohngebiet zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 10.900 m²; im Osten schließt eine forstwirtschaftliche Fläche an, südlich und westlich schließt sich die bestehende Bebauung und nördlich eine landwirtschaftliche Fläche an.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2023 wurde der Planentwurf vom 18.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 11.12.2023 bis 19.01.2024 durchgeführt.

Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat am 18.03.2024 beraten und beschlossen, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, sowie des Bebauungsplanes jeweils mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie der Umweltbericht mit Stand vom 25.03.2024 werden in der Zeit

vom 29. April 2024 bis einschließlich 5. Juni 2024

auf der Homepage der Gemeinde Plankenfels unter http://www.plankenfels.de/index.php/buergerinfo/baugebiet.html veröffentlicht.

Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes:
1. Räumliche Einordnung als Naturraum
2. Naturhaushalt - Arten Lebensräume
3. Bewertung des Ausgangszustandes
4. Geologischer Bericht Bodenuntersuchung

1. Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen
Umweltbericht mit Aussagen zur natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen und zur Flächeneinordnung lt. Art. 23 BAyNatSchG i.V. mit § 30 BNatSchG und Darstellung der Auswirkungen insbesondere auf die Gehölzstruktur und Nistmöglichkeiten für Vögel und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (Grünstreifen, Streuobstwiese).

2. Schutzgut Biologische Vielfalt
Umweltbericht mit Aussagen zur biologischen Vielfalt und Variabilität unter lebenden Organismen, zur Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten sowie zur Vielfalt der Ökosysteme und Einflüsse auf andere Schutzgüter und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen.

3. Schutzgut Boden
Umweltbericht und Geologische Bodenuntersuchung mit Aussagen zu Bodenprofil und Oberbodenstruktur mit Bodenleben, u.a. zu Bodenorganismen, Wurzelraum für Pflanzen und zu menschlichen Nutzungen, zu Wasser- und Kohlenstoffspeicher und als Schadstofffilter und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen.

4. Schutzgut Wasser
Umweltbericht und Geologische Bodenuntersuchung mit Aussagen zum Wasserschutz zur Trinkwassergewinnung und zu Oberflächengewässer, zum Grundwasserspiegel und zur Versickerungsfähigkeit und Darstellung von Maßnahmen (u.a. Oberflächenentwässerung) zur Minderung von negativen Auswirkungen.

5. Schutzgut Klima und Luft
Umweltbericht mit Aussagen zur luft- und klimahygienischen Situation, insbesondere auf kleinklimatische Beeinträchtigungen zum Frischluftaustausch, und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (offene Bauweise, Erhalt von Luftaustauschbahnen durch Grüngürtel).

6. Schutzgut Mensch und Gesundheit
Umweltschutzbericht mit Aussagen zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, insbesondere dem Immissionsschutz und ausreichendem Erholungsraum für Menschen, und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (siehe auch Begründung und textliche Festsetzungen).

7. Schutzgut Landschaftsbild
Umweltschutzbericht mit Aussagen zum Landschaftsbild und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (naturnahe Eingrünung, Anpassung an typisches Orts- und Landschaftsbild, z.B. angepasste Gehölzartenwahl).

Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bei Bedarf aber auch schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Plankenfels
gezeichnet

Harald Wich
Erster Bürgermeister

Anlagen
- Bekanntmachung Veröffentlichung
- Datenschutz-Informationspflichten
- Bebauungsplan
- Begründung
- Bodenuntersuchung
- Umweltbericht

VGN-Fahrplan

Gemeinde Plankenfels

Hauptstraße 4
95515 Plankenfels

Telefon: 09204 - 225
Fax: 09204 - 515
E-Mail: gemeinde@plankenfels.de

Parteiverkehr:
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr