Plankenfels - ein feines Stück Fränkische Schweiz

Baugebiete Plankenfels

Innerhalb der vorhandenen Baugebiete im Gemeindegebiet Plankenfels stehen derzeit keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung.


Bauleitplanung Plankenfels

Aufstellung des Bebauungsplanes „Plankenstein“ in Plankenstein, Fl.Nr. 1180, Gemarkung Plankenfels, Gemeinde Plankenfels, Landkreis Bayreuth

Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung

Baugebiet Plankenstein Fl. Nr. 1180

Der Gemeinderat der Gemeinde Plankenfels hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein allgemeines Wohngebiet zu ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 10.900 m². Der Bereich schließt östlich an eine forstwirtschaftliche Fläche, südlich und westlich an die bestehende Bebauung und nördlich an landwirtschaftliche Fläche an.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2023 wurde der Planentwurf vom 18.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen. Zusätzlich wurde die Überleitung in das Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen.
Die Unterlagen aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden

vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024

auf der Homepage der Gemeinde Plankenfels unter http://www.plankenfels.de/index.php/buergerinfo/baugebiet.html bereitgestellt.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Plankenfels

Harald Wich
Erster Bürgermeister

 

Bebauungsplan_Plankenstein_Stand_25.09.2023.pdf
- Datenschutz-Informationspflichten.pdf
- BP Plankenstein_ Bekanntmachung Auslegung.pdf

VGN-Fahrplan

Gemeinde Plankenfels

Hauptstraße 4
95515 Plankenfels

Telefon: 09204 - 225
Fax: 09204 - 515
E-Mail: gemeinde@plankenfels.de

Parteiverkehr:
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr