Der Gemeinderat der Gemeinde Plankenfels hat in seiner Sitzung am 24.07.2017 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung
Ein gelungenes Fest - vielen dank an die zahlreichen Besucher, die Mitwirkenden und an die fleißigen Helfer, die eine traumhafte Feier erst möglich machen!
B E K A N N T M A C H U N G
Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes „Plankenstein“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1180 der Gemarkung Plankenfels, „Pfarrleite“, am Plankensteiner Weg, nördlich der Hausnummer 36 in der Gemeinde Plankenfels, Landkreis Bayreuth
Der Gemeinderat der Gemeinde Plankenfels hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein allgemeines Wohngebiet zu ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 10.900 m²; im Osten schließt eine forstwirtschaftliche Fläche an, südlich und westlich schließt sich die bestehende Bebauung und nördlich eine landwirtschaftliche Fläche an.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2023 wurde der Planentwurf vom 18.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 11.12.2023 bis 19.01.2024 durchgeführt.
Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat am 18.03.2024 beraten und beschlossen, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, sowie des Bebauungsplanes jeweils mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie der Umweltbericht mit Stand vom 25.03.2024 werden in der Zeit
vom 29. April 2024 bis einschließlich 5. Juni 2024
auf der Homepage der Gemeinde Plankenfels unter http://www.plankenfels.de/index.php/buergerinfo/baugebiet.html veröffentlicht.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes:
1. Räumliche Einordnung als Naturraum
2. Naturhaushalt - Arten Lebensräume
3. Bewertung des Ausgangszustandes
4. Geologischer Bericht Bodenuntersuchung
1. Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen
Umweltbericht mit Aussagen zur natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen und zur Flächeneinordnung lt. Art. 23 BAyNatSchG i.V. mit § 30 BNatSchG und Darstellung der Auswirkungen insbesondere auf die Gehölzstruktur und Nistmöglichkeiten für Vögel und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (Grünstreifen, Streuobstwiese).
2. Schutzgut Biologische Vielfalt
Umweltbericht mit Aussagen zur biologischen Vielfalt und Variabilität unter lebenden Organismen, zur Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten sowie zur Vielfalt der Ökosysteme und Einflüsse auf andere Schutzgüter und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen.
3. Schutzgut Boden
Umweltbericht und Geologische Bodenuntersuchung mit Aussagen zu Bodenprofil und Oberbodenstruktur mit Bodenleben, u.a. zu Bodenorganismen, Wurzelraum für Pflanzen und zu menschlichen Nutzungen, zu Wasser- und Kohlenstoffspeicher und als Schadstofffilter und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen.
4. Schutzgut Wasser
Umweltbericht und Geologische Bodenuntersuchung mit Aussagen zum Wasserschutz zur Trinkwassergewinnung und zu Oberflächengewässer, zum Grundwasserspiegel und zur Versickerungsfähigkeit und Darstellung von Maßnahmen (u.a. Oberflächenentwässerung) zur Minderung von negativen Auswirkungen.
5. Schutzgut Klima und Luft
Umweltbericht mit Aussagen zur luft- und klimahygienischen Situation, insbesondere auf kleinklimatische Beeinträchtigungen zum Frischluftaustausch, und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (offene Bauweise, Erhalt von Luftaustauschbahnen durch Grüngürtel).
6. Schutzgut Mensch und Gesundheit
Umweltschutzbericht mit Aussagen zu gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen, insbesondere dem Immissionsschutz und ausreichendem Erholungsraum für Menschen, und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (siehe auch Begründung und textliche Festsetzungen).
7. Schutzgut Landschaftsbild
Umweltschutzbericht mit Aussagen zum Landschaftsbild und Darstellung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung negativer Auswirkungen (naturnahe Eingrünung, Anpassung an typisches Orts- und Landschaftsbild, z.B. angepasste Gehölzartenwahl).
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bei Bedarf aber auch schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Plankenfels
gezeichnet
Harald Wich
Erster Bürgermeister
Anlagen
- Bekanntmachung Veröffentlichung
- Datenschutz-Informationspflichten
- Bebauungsplan
- Begründung
- Bodenuntersuchung
- Umweltbericht